Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleistelle

Kanzleistelle

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I Amt, Posten in einer Kanzlei 
  • keiner ... ohne ... befelch und vorwissen ihrer kayserlichen majestaͤt oder des ertz-cantzlers vertroͤstung auf eine cantzley-stell gebe
    1610 SammlReichshofrat 283
  • alle katholischen churfuͤrsten und staͤnde waͤren der einhelligen meynung, daß des k.g. [Reichskammergerichts] kanzleibestellung des churfuͤrsten zu Maynz freyer disposition ... zu bleiben ... sey, mit was fuͤr einer religion zugethanen personen er die kanzleystellen besetzen wolle
    1654 Malblank,Kanzleiverf. I 233
  • wir [Erzbischof von Mainz] ... unserm ... 1660 ... ertheiltem decreto gemaͤß ein und andere vacirende cantzleystellen, so viel man ... bey eingestellten taͤglichen audientzien fuͤglich entbehren kan, ohnersetzet lassen wollen
    1662 RAbsch. IV Zugabe 104
  • die kanzleistellen werden entweder durch den tod der kanzleipersonen oder durch befoͤrderung, kassation, remotion, translokation, reduktion, rudedonation und dimission erledigt
    1783 Elsaeßer,Kanzlei. 40
  • 1786 Gadebusch,Staatskunde I 354
  • 1789 HdbchÖstGes. XVIII 7
  • 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 239
  • 1800 RepRecht V 102
  • 1831 Mohl,WürtStR. II 207
  • 1836 Glarus/SchweizKantonVerf. II 348
II übertragen auf den Inhaber der Stelle
  • bey absterben eines regierenden landes-herrn abgegebene trauer-gelder ... an die in trauer zu kleiden noͤthige hof- und canzley-stellen ... ohne ubermaaß ... abgereichet werden sollen
    1737 Württemberg/Moser,Hofr. II 470
unter Ausschluss der Schreibform(en):