Kapital, n.

Lehnwort aus italienisch capitale und französisch capital (von capitalis = subst. adj. zu lateinisch caput), das in Deutschland seit dem frühen 16. Jh. gebräuchlich ist (zunächst noch häufig in der lombardischen Form cavedal) und allmählich die Begriffe Hauptgeld (I), Hauptgut (I), Hauptsumme uä. verdrängt (vgl. Kluge²⁰ 349, PaulWB.⁵ 338, DudenEtym. 309); pl. Kapitalien, auch Kapitalia
I (größerer) Geldbetrag, Geldsumme allgemein, Vermögen in Geld (mitunter auch Sachwerte einschließend)
  • da het ich cavedal ... fl. 2000
    um 1532 Greiff,RemTagebuch 37
  • 1663 Schönsleder s.v.
  • die ... frühmeßpfründ ... bestehet in ainigen äckern, wießen, weingarten und weinzinßen, auch ettlich capitalien
    1695 SchriesheimW. 202
  • [in Steuer-Reskript:] außrechnung deß guͤther-ertrags und der guͤlt-beschwerden zu geltt und capital
    1718 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 351 Faksimile
  • die haͤuser, gebaͤu, handwercker, commercien, guͤllten, capitalien und burger in ... beyseyn eines steuͤersezers beschreiben lassen
    1718 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 352 Faksimile
  • capital der caplaniepfrund
    1734 GasterLsch. 303 Faksimile
  • 1741 Frisch I 165 Faksimile
  • verfügung ..., daß ... auch die ausser landes stehenden capitalien mit unter das abzugsgeld gezogen werden sollen
    1749 CSax. I 815 Faksimile
  • muͤssigliegende kapitalien der kommunen koͤnnen zur erkaufung landschaftlicher obligationen angewendet werden
    1769 Schwarz,LausWB. I 263 Faksimile
  • 1774 Adelung I 1176 Faksimile
  • grundstücke oder capitalien, welche ...zum eingebrachten [Vermögen der Ehefrau] gehören
    1794 PreußALR. II 1 § 216 [ebd.ö. (s. Reg.)]
  • es bildet zwar jedes kapital einen theil des vermoͤgens, aber nicht jede gattung von vermoͤgen ist ... zugleich kapital. kapital ist der uͤber das gegenwaͤrtige, hoͤchstens naͤchste beduͤrfniß uͤberschießende vorrath von genußmitteln
    1809 K. Murhard, Über Geld und Münze überhaupt und in besonderer Beziehung auf das Königreich Westphalen (Cassell 1809) 11
  • alles einkommen, aus was immer fuͤr privaterwerbsquellen, muß zu kapital angeschlagen und danach die vermoͤgens-steuer von dem ausgeschriebenen prozent bestimmt werden
    1816 Harl,HdbSteuer. II 83 [ebd.ö.]
  • deren [der Sparkassen] überschüssige kapitalien
    1823 Sparkassenwesen II 449
II Geldsumme von bestimmter Höhe, die rechtlich einem bestimmten Zweck gewidmet ist und dient
II 1 Handlungs-, Geschäftsgelder, Gesellschaftskapital
  • [in Gesellschaftsvertrag:] in welcker societeyt oft geselscap ... G.R. voir zyn capitael oft hootghelt gestelt ende gheleet heeft driehondert guldene current ende ... R.M. voir syn capitael ... hondert guldene
    1526 Strieder,Notariatsarch. 50
  • unslit und eysen handl ... capital darinn fl. 1300
    1527 ZStaatsw. Ergh. 17 (1905) 70
  • zwey ding sind erstlich einem, der vleissig ... handlen will, von noͤten, zu ersten dz er wiß, was er cauedal oder haubtgut an parem gelt vnd anderß im vorrath hab
    1549 Schweicker,Buchhalten Vorr. 1 b Kap. 1
  • capital nennet man ... das vermoͤgen eines handels-manns
    1733 Der in allen Vorfällen vorsichtige Banquier (1733) 478
  • auch das geld, so in einer handlung, einer fabrik oder einem andern gewerbe steckt, wird ein capital genannt; alles in rücksicht auf den gewinn, den es bringen soll. in dieser bedeutung ist das latein. capitale schon lange üblich gewesen
    1774 Adelung I 1176 Faksimile
  • soll der durch verlust am gemeinschaftlichen fonds sich ereignete abgang wieder ergänzt werden, so geschieht der nachtrag in eben dem verhältnisse, wie am anfange der gesellschaft das gemeinschaftliche capital zusammen gebracht worden
    1794 PreußALR. I 17 § 259
  • alles, was ausdrücklich zum betriebe des gemeinschaftlichen geschäftes bestimmt worden ist, macht das capital oder den hauptstamm der gesellschaft aus
    1811 ÖstABGB. § 1182 Faksimile
II 2 Stiftungsbetrag oder ähnliche zweckgebundene Geldmittel
  • alß haben etliche ... christen ... sich ... anerbotten, zu vnderhaltung einer compagnia instrumentisten ... eine stiftung zu thun, welche sich dann im capital etwas uff 2000 fl. oder darüber erstreckhen möchte, von deren jährlichem interesse besagte musicanten salarirt ... werden solten
    1617 Sittard,GMusikWürt. I 292
  • dem almosen casten soll järlich erlegt werden ... 10 fl. von herrn A.G. seligen stifftung von 200 fl. capital
    1630? ZBayrKG. 35 (1966) 96
  • deß schulmeisters competenz bestehet in folgenden stücken: ... jährlich 15 fl., so ein capital von 300 fl., welche hiebevor einer von M. zur schul gestüftet, [erbringt]
    1695 SchriesheimW. 203
  • [Befehl], daß von nun an kein patronus befugt seyn soll, dergleichen capitalia [gestiftete kirchen-, armen- oder wittwen-gelder] ... eigenmaͤchtig und ohne vorbewust des consistorii ... an sich zu nehmen
    1739 Ludewig,Anzeigen II 958 Faksimile
  • kapitalien, welche nach ausdruͤcklicher anordnung des stifters zu ewigen zeiten unaufkuͤndlich gestiftet sind, koͤnnen nicht aufgekuͤndiget werden, nur muß die causa pia landtaͤflich oder grundbuͤcherlich sicher gestellt werden
    1790 LexÖstVerordn. 161 Faksimile
  • 1803 Philipp,WBSächsKR. 157 Faksimile
II 3 durch Rechtsgeschäft (zB. Rentenkauf, Kreditgeschäft, Sicherungsvertrag) ausgegebene Geldsumme (Hauptgeld I, Hauptgut I, Hauptstamm I 1, Hauptsumme im Ggs. zu Zins, Rente)

kapital, adj.

aus lateinisch und mittellateinisch capitalis
Sachhinweis: DWB. II 605; Schulz,FremdWB. I 327
I im allgemein Sprachgebrauch: hervorragend, vorzüglich, ausgezeichnet, vortrefflich, besonders stark oder groß, insbesondere in der Jäger-, Studenten- und Kaufmannssprache. vergleiche zB.: Paul,WB.⁵ 338; Wahrig,DWB. 1971; Schlössing,KaufmWB. 78.
II in der Rechtssprache seit dem 18. Jh. gebraucht zur Kennzeichnung eines besonders schweren, meist todeswürdigen Verbrechens
  • delicta graviora seynd die jenige verbrechungen, so capital und durch ordentlichen gerichts-process vindiciret werden muͤssen: als da seynd todtschlaͤge, ehebruch, diebstahl, meyneyd, verraͤhterey
    1668 Böckler,Kriegsschule² 334
  • capital ... des todes werth
    1710 Nehring,Lex. 81 Faksimile
  • capital ... wird ... auch gebraucht von einer ubelthat, so das leben verwuͤrckt oder auch die vermeidung der stadt oder gebiets nach sich ziehet
    1753 Oberländer 105 Faksimile
  • wann es mit einer wegen grossen und capitalen verbrechen inhaftirten person so weit gekommen, daß die justiz derselben die todes-strafe zuerkannt
    1760 Schweser,Form. I 147