Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalablösung

Kapitalablösung

, f.


I wie Ablösung (I) 
  • die beschehene capital-abloͤsung zur einregistrirung von denen rechnern ... berichtet werden [soll]
    1763 SammlBadDurlach II 106
  • fuͤr den entgang der leibgelder, laudemien und taxen, fuͤr das dominium directum und die damit verbundenen rechte muß eine kapitalabloͤsung eintreten
    1803 RepStaatsVerwBaiern I2 312
  • [der Gutsbesitzer steht] bey der capitalablösung ... gleich jedem anderen gläubiger gegen seinen schuldner
    1821 Westfalen/Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 39
II Tilgung einer Geldschuld
unter Ausschluss der Schreibform(en):