1Kappe, f.
1Kappe, f.
Mantel, Umhang, Obergewand, häufig mit Kapuze
im geistlichen Bereich ist Kappe früh als Bezeichnung der Ordenstracht der Mönche (I) und der Kleidung der regulierten (und weltlichen?) Chorherren belegt und steht oft, in der Reformationszeit häufig abwertend, für den Mönchsstand überhaupt
liturgisches Gewand (Chor-, Rauchmantel, Pluviale), häufig bei der Aufnahme in ein Stift als Gabe des Aufzunehmenden gefordert
als weltliches Kleidungsstück ist Kappe mit rechtlichem Bezug außer als Herrschaftssymbol (¹Kappe III) belegt ua. als Abgabe an den Fronboten (I) bei der Entrichtung des Sterbfalls, in Luxusverboten und Kleidervorschriften sowie in preisregulierenden Bestimmungen
im Sprichwort
Kopfbedeckung, Kapuze mit oder ohne Schulterumhang
im geistlichen Bereich Bestandteil der Ordenskleidung und des liturgischen Gewandes
im weltlichen Bereich ist Kappe in rechtlicher Beziehung außer als Herrschafts- und Rechtssymbol (¹Kappe III) belegt als Teil der Entlohnung, in Luxusverboten, als Teil der Gerade, ferner als Strafwerkzeug bei Ehrenstrafen und als Teil der Anstaltskleidung in Arbeits- und Zuchthäusern; das Tragen einer Kappe bei der Verübung von Straftaten gilt als Strafschärfungsgrund
Bestandteil der Kleidung bestimmter Personengruppen
die ¹Kappe (I u. II) bei Rechtshandlungen, als Kennzeichen der Obrigkeit u. als Rechtssymbol, insb. als Investitursymbol bei der Errichtung eines Gemächtes (II 1) vor dem Pfalz- u. Lehngericht St. Gallen unter Vorsitz eines geistlichen Richters
in übertragener Bedeutung
reguliertes Chorherrenstift nach der Windesheimer Kongregation
Schlafraum eines Kanonikers während der sechswöchigen Probezeit im Paderborner Dom
Speicher für die Kornpacht in Münster, teilweise auch als Gefängnis benützt
Zurechtweisung, Schläge
Bedachung
Stütz- und Tragholz im Bergbau
Festungsbauwerk
obere Deich- oder Dammfläche
Gewölbe, Höhlung im Mauerwerk
Versteifung der Spitze(n) bei Schuhen und Handschuhen
Umhang für Pferde, Schabracke
in Livland kleines Hohlmaß für Getreide; vermutlich entlehnt aus spätlateinisch und kirchenslawisch cappa (Berneker,SlavEWB. I 483f.; vergleiche DWB. V 195f.), oder von schwedisch kappe (so Gutzeit,Livl. Nachtr. II 28; vergleiche Alberti, Maß und Gewicht 478 nach Aubök,Münzlex. 168)?