Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapse

Kapse

, f.
I kleines Reliquienbehältnis, insbesondere auch für die Aufbewahrung der Hostie, im Rechtsleben von Bedeutung als Gegenstand, auf den der Eid abgelegt wird
II im Urkundenwesen: Schutzhülle (meist aus Holz) für hängendes Siegel