1Kar, n.

Bezeichnung für Gefäß oder Schüssel
Hohlmaß, insbesondere für Korn- und Hülsenfrüchte, aber auch für Wein und Fische (hier evtl. auch als Fischkasten, vergleiche NKölnSprsch. II 19) und in Zss. als Maßangabe für Bauholz belegt
besondere Bedeutungen
    von ¹Kar (II) abgeleitet: Getreidezoll in Niederösterreich
    alter Kar, wohl von ¹Kar (I) abgeleitet (vgl. Kramer,VolkslBamberg 130), besondere Vergütung anläßlich einer Hochzeit, aber auch anläßlich einer Rechnungslegung
    Stockwerk (hierher?)