Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karfreitag

Freitag der Karwoche, der zunächst nur Fastentag ist, unter protestantischem Einfluß aber regional unterschiedlich erst halber, dann ganzer gesetzlich gebotener Feiertag wird
I als Fasten- und Feiertag
II wie andere aus dem Jahresablauf herausgehobene Tage dient auch der Karfreitag häufig als rechtlicher Termin