Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartenkammer
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Kartenkammer
, f.I in verschiedenen preußischen Städten eingerichtete Behörde zur Erhebung der Stempelsteuer für Spielkarten (weitere Funktion s. Beleg von 1766), wobei das Kartenpapier oder das fertige Kartenspiel (I) in der Kartenkammer gestempelt und weiterveräußert wird, seit 1766 der ,Hauptstempel- und -kartenkammer" unterstellt; vgl. Kartenamt u. Kartenstempelamt (österr.), Kartensiegelamt (bayr.)
II preußische, dem Forstdepartement eingegliederte Behörde zur Aufsicht über die Vermessung des Forstes, meist als Forstkartenkammer bezeichnet