Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karzer

Karzer

, m. u. n.

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nach Kerker die zweite Entlehnung aus lateinisch carcer vgl. Kluge20 355
Gefängnis (II), Haftraum, insbesondere im akademischen und schulischen Bereich, auch die Karzerstrafe als solche
unter Ausschluss der Schreibform(en):