Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenüberschlag

Kassenüberschlag

, m.

Kasseabrechnung 
  • bei ablauf jeder woche ist in dem cassa-buch die einnahme und ausgabe zusammenzurechnen, auf dem sogenannten wöchentlichen kassenüberschlag die summa von debet, auch credit zu stellen und letzteres von ersterm abzuziehen
    1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 434
  • 1799 CSax. I 1323