Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenüberschlag
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Kassestaat
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Kassensturz
Kassenstürzung
Kassentag
Kassatruhe
Kassetrüherl
Kassenüberschlag
, m.
Kasseabrechnung
vgl.
Kassenrechnung
- bei ablauf jeder woche ist in dem cassa-buch die einnahme und ausgabe zusammenzurechnen, auf dem sogenannten wöchentlichen kassenüberschlag die summa von debet, auch credit zu stellen und letzteres von ersterm abzuziehen1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 434
- 1799 CSax. I 1323
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