Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastellan

I Burgvogt, Befehlshaber einer Burg und damit Inhaber der dazu gehörigen herrschaftlichen (Lehns-, Amts-) Rechte
II in der Schweiz (häufiger als Tschachtlan belegt) Amtmann einer Gemeinde besonders in seiner richterlichen Funktion
III Beschließer, Aufseher in einer Burg