Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kasten/1kasten/2kasten
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Kastellanschaft
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Kasten
, m.I Behältnis unterschiedlichster Größe (Kassette, Schrank)
- 1 Vorratsbehältnis, Schrank, Bettkasten, in rechtlicher Beziehung meist als Teil der Gerade belegt
- 2 verschließbares Behältnis in amtlichem, kirchlichem oder zünftigem Gebrauch zur Sammlung und Aufbewahrung wichtiger Gegenstände
- 3 Opferstock, Almosenkasten in einer Kirche
- 4 wie andere Behältnisse wird auch der Kasten als Maß benutzt, insbesondere für Getreide, Sand, Holz uä.
II kleines Wohngebäude, Nebengebäude (insb. Kornspeicher), Marktstand, Gefängnis(raum)
- 1 Hütte, Verschlag, Marktstand
- 2 als Gefängnis (II) (oder Pranger) genutzter verschlagartiger Raum
- 3 Kornhaus, insbesondere grundherrliches Vorratshaus, in das die Kastengefälle, vor allem Getreide, eingeliefert werden
III (herrschaftliches, städtisches oder Reichs-)Amt zur Verwaltung der Kastengefälle und Kastengüter sowie anderer Einnahmen, wohl von II 3 (aber auch I 4) abgeleitet und davon häufig nicht zu trennen
- 1 seit der Reformation bezeichnet Kasten (gemeiner, armer und reicher Kasten) auch das Kirchengut (III) sowie die Verwaltung desselben
- 2 davon abgeleitet die Bedeutung Kastendiakon
V besondere Bedeutungen
- 1 Kastenholz
- 2 aufgesetzte Garben
- 3 Alprecht (I)
1kasten
, v.I Abgaben, Steuern entrichten
II Korngarben aufsetzen