Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenamt

I wie Kasten (III), meist landesherrliches, vorwiegend für Bayern belegtes 1Amt (II 2 a) zur Verwaltung der Kastengüter (I) und der aus ihnen fließenden Kastengefälle, häufig mit der niederen Gerichtsbarkeit über die Kastenuntertanen begabt, tw. auch in übtr. Bed. als Amtsbezirk oder als Personenkreis, der zur Verwaltung des Kastenamts bestellt ist
II Verwaltung des (Kirchen-) Kastens (IV)