Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastner

Kastner

, m.
I herrschaftlicher Beamter, der einen Kasten (III) oder ein Kastenamt (I) leitet, häufig (Bayern und Österreich) die Niedergerichtsbarkeit innehat, aber auch unmittelbar mit der Einziehung der Kastengefälle befaßt ist