Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kater

Kater

, m., Köter, m., Kötter, f.
I hintersässiger Kleinbauer, Besitzer einer Kate (I), der nur teilweise an der Nutzung des Gemeindelandes beteiligt und zu Hand-, später mitunter auch zu Spanndiensten verpflichtet ist
II übertragene Bedeutung: Hofstelle eines Katers (I), danach auch der dieser anhaftende Waldanteil oder das Holzungrecht