Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhandel
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Kaufgilde
Kaufgilde(n)brief
Kaufgildenmeister
Kaufgrund
Kaufgulden
Kaufgut
Kaufhafer
Kaufhandel
, m.I Handelsgewerbe überhaupt
II einzelnes Handelsunternehmen
- 1 Verhandlung und Abschluß eines einzelnen Kaufvertrags
- 2 pl. auch in der Bedeutung von Kaufhandel (I)