Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauflehen
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Kaufskosten
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kaufkühn
Kaufladen
Kaufland
Kauf(s)landtafel
Kauflege
Kauflehen
, n.I vom Lehnsherrn gegen Zahlung eines Entgelts verliehenes Gut
II bäuerliches Lehen, für das bei Veräußerung unter Lebenden Kauflehnware zu zahlen ist