Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsgebrauch

Kaufmannsgebrauch

, m.

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Gewohnheitsrecht der Kaufleute (II), auch kaufmännische Übung
  • sol in dissem fal ... wie kaufmansgeprauch sunder alle gefert fürgenumen werden
    1524 QÄWGMD. V 94
  • in antreffenden preis und kaufmannsgebrauch ... versilbert
    1648 ArchKärnten 41/42 (1953) 153
  • casus ..., da nicht allein nach kauffmanns-gebrauch, sondern nach aller rechts-gelehrten meynung die parata executio stracks platz haben solle
    1654 JRA. § 107
  • nach der bisherigen observanz und kaufmanns-gebrauch 
    1743 HalberstProvR. 191
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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