Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrecht/kaufrecht
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Kaufpfundgeld
Kaufpfundzoll
Kaufspolizei
Kaufpreis
Kaufpretium
Kauf(s)protokoll
Kauf(s)punktation
Kaufquatern
Kaufquittung
Kaufrat
Kaufrecht
, n., Kaufsrecht, n.II für den Rentenkauf geltendes objektives Recht
III Kaufsberechtigung außerhalb des Herrschaftsbezirks, Handelsberechtigung
IV Abgabe für Kaufrecht (III)
VI eine Art Grundleihe, besonders in Kärnten, bei deren Erwerb eine Geldsumme gezahlt wird (vgl. W. Fresacher, D. Bauer in Kärnten. Tl. III: Das Kaufrecht/ArchKärnten 43/44 (1955)); das dadurch erlangte Recht; das verliehene Grundstück selbst; zum Teil gleich Burgrecht, Erbleihe, Emphyteuse
VII erkaufte Waldnutzung
VIII Handänderungsgebühr bei Verkauf eines Gutes; davon auch Bezeichnung eines unter solcher Gebühr veräußerlichen Gutes
IX Zug- (Retrakt-)Recht
kaufrecht
, adj.II von der Höhe des Kaufpreises
III verkäuflich