Kaufschlag, m.
Kaufschlag, m.
I
ursprünglich Handschlag als Zeichen des Kaufabschlusses?
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die teutschen pflegten die berichtigung des kaufes durch darreichung der hände anzuzeigen. daher der zuschlag, kauf-schlag bekannt ist1758 Estor,RGel. II 534 Faksimile
- 1786 Krünitz,Enzykl. 36 S. 663
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"wie es allgemein und nicht nur in Livland im Mittelalter üblich war, wurde der Handel durch den kopslach, einen Handschlag der Beteiligten, abgeschlossen"oJ. Redlich,SitteLivlKfm. 41 [vergleiche aber Brüch/ZDA. 83 S. 92]
II
(Verhandlung über) einzelnes Kaufgeschäft
vgl.
Kaufhandel (III)
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dat hie [Ehemann] hôer ende der kinder gôet verdrinckt ende in dronckenschap mit gecken [vgl. ¹geck] côepslâegen thôebrenget1517 LSchrP. 246 Faksimile
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das sich ... G.L. ... vnd H.S. dysen hirnach geschrieben kauffschlags entlichen gantz abgeredt vnd beschlossen haben1525 MittZwickau 6 (1899) 91
- 1591 Fischart,Daem. 185b Faksimile
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eine angefallene erbschafft, getroffenen kauff-schlag, gemachten tausch ... sollen dieselbe vor vnsere cantzleyen ... gebracht ... werden1656 HessSamml. II 407 Faksimile
III
kaufmännische Betätigung
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das aller gemeyner handel und kaufslag ... alleine umb pfund oder umb pfenninge ... geboten ... werden sol1456 ArchUFrk. 22 (1874) 123 Faksimile
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als wir ... unser stat E. ... zugelassen, wie sie [auf den Jahrmärkten] alle stendt des kaufschlags ordnen und setzen sollen1484 Eberbach aN. 102 Faksimile
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alle die vom adel kauffschlege vnd handel treiben ..., die sol man straffen1594 Spangenb.,Adelsp. II 347 Faksimile
IV
wirtschaftlicher Verkehr von Kaufleuten
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es ist auch yecz kain gemainer kaufslag im lannd nicht1459 WienCopeyBuch 193 Faksimile
V
in Westflandern Gebühr für den Zuschlag bei einem öffentlichen Verkauf
- oJ. deBo 556
- oJ. MnlWB. III 1852 Faksimile
VI
amtliche Preisfestsetzung
vgl.
Kaufmannsschlag
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[1491 wurde] ein koufschlag der früchten gemachtoJ. SchweizId. V 1111 Faksimile