Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Keiper
Keiper
, m.I Aufsichtsbeamter, insbesondere im Bergbau, auch Verwalter und Zolleinnehmer
II nur in Preußen belegt: durch die Wasserherren bestellter und vereidigter 1Fischmeister niederen Grades, mit der Aufsicht über die Schleppnetzfischerei betraut
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