Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kelch

Kelch

, m.
kirchliches Kultgefäß, dessen Diebstahl unabhängig vom Aufbewahrungsort als Kirchenraub betrachtet wird und für das ein allgemeines Kauf- und Beleihungsverbot besteht
-- als Standeszeichen des Priesters