Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kellerrecht

I das mit einem Weinkeller verbundene Recht auf Erhebung einer Lagergebühr?
  • 1 die im Weinkeller zu beachtende Verhaltensordnung
  • 2 insbesondere in Reimen abgefaßt und auf Tafeln aufgemalt, wobei dem Übertreter eine Hänselstrafe droht (besonders belegt für Württemberg und Franken
III die Bestrafung nach dem Kellerrecht (II) 
IV Bedeutung? mit II oder III zusammenhängend?
V