Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindbett
Artikel davor:
Kietzerschulzengericht
Kilianer
Kiliansgericht
Kilianusbatz
Kilogramm
Kind
kinderabtreiben
Kindsabtreibung
Kindsanwünschung
Kindbede
Kindbett
, n., auch f.I sechs Wochen dauernde Zeit nach der Entbindung, während derer die Kindbetterin und ihre Familie besonderen Schutz genießt und ganz oder teilweise von Frondiensten und Abgaben befreit ist
II Festlichkeit und Gastmahl anläßlich des ersten Kirchgangs der Kindbetterin, meist mit der Kindstaufe verbunden oder als Ersatz für die Kindbetterin abgehalten, wenn sie am Kindstaufschmaus nicht teilgenommen hat; polizeilich ist das Kindbett seit dem MA. immer wieder, doch vergeblich, im Umfang eingeschränkt oder ganz verboten worden