Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindbett

Kindbett

, n., auch f.
I sechs Wochen dauernde Zeit nach der Entbindung, während derer die Kindbetterin und ihre Familie besonderen Schutz genießt und ganz oder teilweise von Frondiensten und Abgaben befreit ist
II Festlichkeit und Gastmahl anläßlich des ersten Kirchgangs der Kindbetterin, meist mit der Kindstaufe verbunden oder als Ersatz für die Kindbetterin abgehalten, wenn sie am Kindstaufschmaus nicht teilgenommen hat; polizeilich ist das Kindbett seit dem MA. immer wieder, doch vergeblich, im Umfang eingeschränkt oder ganz verboten worden