Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindermord

I Tötung eines Kindes durch die (uneheliche) Mutter unmittelbar nach der Geburt (infanticidium); urspr. in der Bestrafung dem Verwandtenmord gleichgestellt (Pfählen oder Säcken), im 18. Jh. gemildert zur Hinrichtung mit dem Schwert, wobei in der Praxis meist zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt wird
II Tötung eines Kindes durch Eltern oder ein Elternteil (parricidium)