Kirchendiener, m.

seit dem 16. Jh. häufig, in Österr. erst spät belegt
I überwiegend Bezeichnung für den Inhaber einer evangelischen Pfarrstelle, Geistlicher
II anderer kirchlicher Amtsträger (Kantor, Küster, Mesner, Glöckner ua.), meist für einfachere Verrichtungen des sogenannten niederen Kirchendienstes