Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)gemeinde

I Gesamtheit der Angehörigen einer christl. Konfessionsgemeinschaft in einem räumlich abgegrenzten Bezirk mit einer Kirche als Mittelpunkt und einem Geistlichen als Seelsorger, zT. auch ohne räumliches Substrat (Militärseelsorge)
II jüdische Kultgemeinde als Körperschaft