Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenordnung
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Kirchenordnung
, f.I durch die kirchenrechtlich zuständige Stelle (im katholischen Bereich: Inhaber der Jurisdiktionsgewalt; im protestantischen Bereich: Landesherr, Stadtrat usw. unter Zuziehung von Sachverständigen) erlassene Rechtssatzung zur Regelung des kirchlichen Lebens
- 1 im protestantischen Bereich (häufig belegt, besonders in Sehling,EvKO.)
- 2 im katholischen Bereich (hier nicht so häufig belegt)
II konkrete Regelung kirchlicher Angelegenheiten
III in Riga Stiftung zur Gewährung von Unterhaltsbeiträgen für Lehrer und Prediger und von Stipendien für Schüler