Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchensatz
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Kirchenrüge
Kirchenrüger
Kirchenrügerordnung
Kirch(en)sache
Kirchensäß
Kirchensatz
, m.I das aus dem Eigenkirchenwesen entstandene Patronatsrecht, das dem Kirchherrn (I) u. Kirchenpatron (II) ua. bestimmte Mitwirkungsrechte bei der Besetzung der Pfarrstelle einräumt; meist an ein bestimmtes Landgut od. auch nur Grundstück gebunden und mit diesem übertragbar
II die auf Grund des Kirchensatzes (I) vom oder unter Mitwirkung des Kirchherrn (I) (Kirchenpatron II) zu besetzende Stelle mit den zugehörigen Rechten
IV vereinzelt als Sammelbegriff für Patronats- und Vogteirecht
V Jahressitzung zur Rechnungslegung über die kirchliche Vermögensverwaltung
VI Kontributionsfuß bei der Bemessung der anteiligen Kirchenbaulast für die Gemeindemitglieder