Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchentag/Kirchtag

öffentlich bekanntgemachter Termin der Kirchenrechnung (II) 
I
  • 1 das jährliche, schon früh weitgehend weltliche Ortsfest anläßlich des Weihtags der Kirche (I) bzw. des Namenstags ihres Schutzheiligen, das besonders in ländlichen Gegenden große Bedeutung erlangt und sich in regional sehr unterschiedlichen Formen entwickelt
  • 2
    • a der ursprünglich mit dem Kirchtag (I 1) verbundene und von diesem in den Quellen nicht durchgängig unterscheidbare jährliche Markt, der im späten MA. vom kirchlichen Anlaß abgelöst und teilweise zum freien Jahrmarkt wird
    • b mit räumlichem Bezug
  • 3 das (nicht notwendig am Kirchtag I 1 u. 2 stattfindende) häusliche Fest
II Tag, an dem öffentlich Gottesdienst gehalten wird
III Tag der Hochzeit(sfeier)