Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klage
Artikel davor:
Klag(e)buch
Klagbuße
Klagde
Klagdebrief
Klagdebuch
Klagdebuße
Klagdezettel
Klagdichter
klagdig
Klägdnis
Klage
, f.I ursprünglich die Wehklage, das Jammern in allgemeinster Hinsicht, davon abgeleitet (vgl. G. Köbler, Klage, klagen, Kläger/ZRG.2 92 (1975) 1 - 20) das förmliche Begehren an einen Richter oder ein Gericht, ein beanspruchtes Recht dem Kläger zuzusprechen, den Genuß eines Rechts zu schützen oder sonst, zB. durch Verhängung einer Strafe über einen Missetäter, in das Rechtsleben einzugreifen, wobei sich die institutionelle Ausgestaltung der Klageerhebung mit der Entwicklung des Prozeßrechts wandelt (mündl. -- tw. mit Gerüfte --, schriftliche Klage; private, öffentliche Klage; Differenzierung in verschiedene Klagearten nach dem Gegenstand der Klage, usw.); auch das in Gang gesetzte Gerichtsverfahren und das beanspruchte Recht können mit K. gemeint sein
- -- Rechtssprichwort
II formlose oder förmliche Beschwerde außerhalb des gewöhnlichen Rechtswegs
Artikel danach:
Klägel
klagen
Kläger
Klägerin
Klägersche
klagsfähig
klagfällig
Klagforderung
Klagform