Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klau(en)geld

Klau(en)geld

, n.

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I Viehsteuer
  • geschoss, münzgeld, klogeld oder klosteuer, zollgeld, kuhgeld oder heersteuer
    1348 ZSchles. 6 (1864) 8
  • 1525 Rothenburg/Franz,BauernkrAkt.2 355
  • 1524 war das klauengeld das hauptsaͤchlichste, was die unruhigen bauern der reichsstadt Rothenburg abgeschaft wissen wollten
    1793 Lang,Steuerverf. 103
II Abschußgebühr für Raubvögel und Wildenten
  • schießung derer raubvögel [ist gestattet] ... gegen ... bezahlung des gewöhnlichen schieß- und klauengeldes 
    1750 HdbJagdGesSachs. II 81