Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klau(en)geld
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Klau(en)geld
, n.
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I
Viehsteuer
zu
1Klaue (I)
- geschoss, münzgeld, klogeld oder klosteuer, zollgeld, kuhgeld oder heersteuer1348 ZSchles. 6 (1864) 8
- 1525 Rothenburg/Franz,BauernkrAkt.2 355
- 1524 war das klauengeld das hauptsaͤchlichste, was die unruhigen bauern der reichsstadt Rothenburg abgeschaft wissen wollten1793 Lang,Steuerverf. 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Abschußgebühr für Raubvögel und Wildenten
- schießung derer raubvögel [ist gestattet] ... gegen ... bezahlung des gewöhnlichen schieß- und klauengeldes1750 HdbJagdGesSachs. II 81
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