Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleibegeld
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, n.
Geldleistung zum Ausbessern älterer Häuser als Ersatz für eine Dienstleistung
- die ... einwohner ... seynd hierzuvor ... die vorwercksgebäude ... zu kleiben schuldig gewesen, seither solche dienste ... verkauft ..., geben sie sämtlichen vor solche dienste jährlichen auf Johannis Babtiste 48 groschen kleibegeld1631 LampertswaldaErbr. 29