Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleid
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, n.I als berufliches Kennzeichen im Rechtsleben, als Amtstracht
II in verschiedenen Rechtshandlungen als Rechtssymbol für die Person, die es trägt
III als Teil der Abgaben an die Leibherrschaft im Todesfall
IV Oberbekleidung von Mann und Frau in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen