Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleinod
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Kleinmutt
Kleinod
, n.I kleine Sache von geringem Wert
- 1 als Teil der Gerade (II)
- 2 als Abgabe oder Geschenk
- 3 bei Schlachtvieh
- 4 Gemüse und das Land, auf dem dieses angebaut wird
II kleine Sache von größerem Wert
III abgeleitet von II 4: öffentlicher Wettbewerb, öffentliches Vergnügen