Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knecht(s)geld
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Knecht(s)geld
, n., Knechtegeld, n.I Abgabe
- 1 auf Leibeigenschaft beruhende, später nur noch eine Anerkennungsgebühr für das Herrschaftsverhältnis darstellende Abgabe
- 2 Abgabe zur Anerkennung der Gerichtsgewalt
- 3 Abgabe zur Unterhaltung von Kriegsknechten
- 4 Handwerkerabgabe
- 5 Abgabe für die Gewinnung des Amtsschutzes und Eintragung in das Knechtebuch (II), ursprünglich wohl wie Knechtsgeld (I)
- 6 das insbesondere aus Strafgeldern hervorgegangene Vermögen der in einer Bruderschaft zusammengefaßten männlichen Jugend im siebenbürgischen Dorf Scharosch
II Entlohnung der Knechte (III)