Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlkammer

Kohlkammer

, f.

als Arrestzelle benutzter Raum, der ursprünglich wohl zur Lagerung von Kohl oder Kohlen diente
  • wuͤrden ... lose weiber oder manns persohnen in unzucht betreten und uffgenommen, so sollen sie in die kohlkammer gesetzet werden
    1544 HannovStKdg. 227
  • diese morgensprach haben verursacht etliche personen ..., welche one vrsach die elterleut ... vor paurpflegels, bengels ... gescholtten ..., derentwegen jhnen diesse straff gefunden, dass sollen 14 tage in die hinderste kohlkammer gehen
    1595 AltpreußMschr. 17 (1880) 127
  • 1606 A. Bechtold, Aus dem alten Würzburg (ebd. 1940) 77
  • mann ... die oberste kohl kammer ein bürgerliches gefengnis nenne thutt
    1612 KönigsbergWillk. 59 Anm. 253
  • 1720 HannovGBl. 9 (1906) 103
unter Ausschluss der Schreibform(en):