Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kolben
Kolben
, m., vereinzelt f.- 1 Waffe als Gegenstand von Strafvorschriften
- 2 im Zweikampf
- 3 Strafwerkzeug
- 4 Ladungszeichen
- 5 im mittelalterlichen Wallis Symbol für die Teilnahme an einem Aufruhr
II übertragen
- 1 auf die Person, die einen Kolben (I) trägt, Gerichtsdiener, 1Büttel
- 2 auf das Amt des Gerichtsdieners