Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopfgeld
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köpfen
Kopfgeld
, n.I ordentliche oder außerordentliche Personalsteuer, die von allen oder nur bestimmten Personen gezahlt werden muß
II Abgabe für jedes Tier bei übermäßiger Weidenutzung
III allgemeine Nutzungsabgabe
IV Geldzahlung an jn.
- 1 Prämie, Belohnung
- 2 wie Handgeld (V)
- 3 Unterstützung
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