Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Korb

Korb

, m.
I geflochtenes Behältnis
  • 1 als Trockenmaß
  • 2 im Strafrecht: aus Eisen oder Holz hergestellter Käfig
  • 3 als Abgabe
  • 4 Signal, Warnvorrichtung
  • 5 wie Kirchstuhl 
  • 6 Behältnis, in dem der Weinkauf (Abgabe im Todesfall) übergeben wird, auch die Abgabe selbst
II ursprünglich aus Flechtwerk hergestelltes bäuerliches Nebengebäude
III herabsetzende Bezeichnung für einen nicht in die Zunft aufgenommenen Handwerker
IV Anteil an einem Salzbergwerk