Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Korde

2Korde

, f.

aus estnisch kord, körd "Reihe, Ordnung" entlehnt

I in bestimmter Reihenfolge zu leistender Dienst
II die eine 2Korde (I) ableistende Magd
  • korde ... ist eine magd, welche von den bauern nach der reihe zur besorgung des hofviehes auf gewisse tage gestellet wird
    1795 IdLiefl. 123
  • 1804 Gutzeit,Livl. II 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):