Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornanschlag

Kornanschlag

, m.

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(vertraglich festgesetzter) Kornpreis 
  • würde sich ... bei einem ... der fremden eine falschheit mit anzeigung ... seines mit dem kornkäufer gemachten kornanschlag befinden, ... denselben wöllen wir ... darum abstrafen
    1600 Dutt,GetrWürt. 77
  • 1764 Scotti,Cleve III 1600