Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kranz

Kranz

, m.
Bedeutung wie neuhochdeutsch
I als Rechtssymbol
  • 1 als Zeichen für Ausschank und Verkauf (von finnigem Fleisch, später -- vergleiche den Beleg von 1717 -- als Schandzeichen gedeutet)
  • 2 als Symbol für die Jungfräulichkeit bei der Eheschließung
  • 3 Strohkranz als Schandzeichen
  • 4 als Symbol für eine Amtsübernahme
  • 5 als Belehnungssymbol
  • 6 als symbolische Abgabe
  • 7 im Rechtsbrauch bei Landsknechten
II Eisenkranz als Folterwerkzeug?