Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisarchiv

I Einrichtung zur Sammlung der Schriftstücke und Akten eines Kreises (III 2), auch das archivierte Schriftgut oder der Aufbewahrungsort
II in neuerer Zeit Behörde eines Kreises (III 4) zur Aufbewahrung und Verwaltung der Aktenbestände