Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreissekretär

I durch das Kreisdirektorium benannter Kreisbedienter (I) für die Aufsicht über die Kreiskanzlisten (I), die Protokollführung auf den Kreiskonventen (I), die Konzipierung der Schriftsachen und überhaupt der Expedition aller Kreissachen, teilweise identisch mit dem Kreiseinnehmer (I) 
II Bedienter der Behörden eines Kreises (III 4)