Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisverfassung

Kreisverfassung

, f.

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I rechtliche Organisationsform, nach der ein Herrschaftsgebiet ganz oder teilweise in Kreise (III) gegliedert ist
  • amt des kaͤysers ... die creyß-verfassung zum gebrauch zu appliciren
    1698 Faber,Staatskanzlei III 121
  • kreisverfassung ... diejenige verfassung oder einrichtung, da ein land in gewisse kreise getheilet ist
    1775 Adelung II 1774
  • die kreisverfassung ... unter dem kaiser Maximilian in gang kam [u. später] ... eine zwekmaͤssige einrichtung erhielt
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 531
  • creistruppen. diejenigen truppen, welche die creise zur aufrechterhaltung der deutschen creis- und staatsverfassung zu unterhalten und zu stellen verbunden sind
    1801 RepRecht VI 74
  • ist die kreisverfassung als eine mittelstufe der verbindung ... in hohem grade empfehlungswuͤrdig
    1815 AktWienKongr. II 7
II die innere organisatorische Ausgestaltung von Kreisen (III), auch die Gesamtheit der für diese Organisation maßgebenden Rechtsquellen

II 1 von Kreisen (III 2), hier teilweise auch nur die militärische Organisation
  • 1569 Laufs,SchwäbKreis 424
  • in der ... [15]63 publicirten schwaͤbischen creiß-verfassung ... disponirt stehet
    1591 Moser,StaatsR. 27 S. 79
  • 1596 Laufs,SchwäbKreis 427
  • dasjenige ... ins werk zu stellen, was dem herkommen, reichs- und kreisverfassungen gemäß
    1615 VeröfflNdsachs. X 4 S. 277
  • erklaͤret und erzeiget ..., wie es den crays-verfassungen und der billigkeit gemaͤß
    1619 Moser,StaatsR. 31 S. 514
  • er, herzog von Mecklenburg, sich zu der niedersaͤchsischen creiß-verfassung verstanden
    1629 Kriegskanzlei 1757 II 681
  • 1654 Moser,KreisVerf. 576
  • 1671 RAbsch. IV 84
  • 1698 MittLippe 27 (1958) 120
  • so lange als die jetzige crays-verfassung stehen bleibet
    1700 Moser,StaatsR. 31 S. 4
  • jeder craͤyß hat seine craͤyß-verfassung so zu kriegs- als friedlichen haͤndeln
    1718 Teutscher Reichs- und Fürsten-Staat (Halle 1718) 184
  • wie ... die gesambte craiß-verfassung in zwey vollstaͤndige regimenter zu fuß vertheilet worden
    1727 Faber,Staatskanzlei 51 S. 578
  • bey einigen craysen die crays-taͤge unterbleiben und daher ein mangel einer ordentlichen crays-verfassung ... entstehet
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 303
  • 1746 Moser,StaatsR. 26 S. 374
  • als sie [augspurgische confeßions-verwandte] die religions-paritaͤt bey denen crays- und defensions-verfassungen begehrt
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 247
  • die kreisverfassung hat ... folgenden ... nutzen, daß die auf den reichstag gehörigen materien in den kreisversammlungen vorbereitet, ... die verwilligten reichshilfen an mannschaft oder geld desto richtiger eingeteilt und zusammengebracht, ... die zollbeschwerden kürzer abgetan und überhaupt die polizeisachen besorgt werden können
    1757 RechtVerfMariaTher. 427
  • 1765 SammlStaatssachen I 24
  • 1769 Moser,RStändeLand. 211
  • 1769 Moser,RStändeLand. 285
  • J.J. Moser, von der teutschen crays-verfassung [Frankfurt-Leipzig 1773]
    [Buchtitel]
  • 1773 Bergius,PolKamMag. VII 110
  • die craysverfassung in oeconomicis militaribus [tw.] nur auf ein einiges jahr regulirt zu werden pflegt
    1773 Moser,KreisVerf. 311
  • kreisverfassung ... die verfassung, d.i. ordnung und einrichtung in einem kreise, die art und weise, wie die sachen nach den gesetzen und herkommen in demselben behandelt werden
    1775 Adelung II 1774
  • 1780 Pfeiffer,RRitterschaft II 237
  • die reichs- und krais-steuren dienen zur aufrechterhaltung der reichs- und krais-verfassung 
    1783 Mader,ReichsrMag. II 7
  • 1786 Gadebusch,Staatskunde I 363
  • bey erfolgter abtheilung des reichs in craise und bey errichtung der reichsmatrikel die reichsritterschaft vom kaiser und reich nicht zur reichs- und craisverfassung gewiesen, sondern nach wie vor bey ihrer alten verfassung gelassen ... worden
    1788 Kerner,RRittersch. II 222
  • was die innere kreis-verfassung betrifft, so hat dieselbe ... nach und nach ... ihre heutige gestalt gewonnen; und da nicht alle kreise immer in der gleichen lage sich befanden ..., so mußte nothwendig jeder kreis seine besondere ... verfassung erhalten
    1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 557
  • 1804 Gönner,StaatsR. 317
  • crays-verfassung ..., welches wort ... bald in engerem, bald in weiterem verstand gebraucht wird: in disem verstehet man darunter ... alle hohe und nidrige civil- und militar-craysaemter, die crays-convente und deputationen, ... die einrichtung des crays-militaris und oeconomici; in jenem oder engerem verstand ... pfleget man nur erstbesagte beede letztere stuͤcke damit zu meinen, ... das militare und oeconomicum
    oJ. Moser,StaatsR. 30 S. 131
II 2
von Kreisen (III 3) 
II 3 von Kreisen (III 4) in Preußen
  • ob wider die confirmirte recesse und kreisverfassungen ... zum nachtheil derer stände und ihrer unterthanen aenderungen vorgenommen worden
    1756 ActaBoruss.BehO. X 463
  • 1797 NCCPruss. X 1383
  • 1808 ZKirchR. 1 (1861) 340
  • die kreis-verfassung in den einzelnen provinzen ... sehr verschieden ist, ... auch auf grundsätzen beruhet, die einer richtigen staats-organisation, dem geist der zeit ... nicht mehr angemessen sind
    1810 WestfForsch. 21 (1968) 24
  • 1815 Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 367
unter Ausschluss der Schreibform(en):