Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskammer

I für Militärangelegenheiten zuständige Finanzbehörde
II eine 1502 in Wien von Maximilian I. errichtete und nach wenigen Jahren wieder verschwundene Reichsbehörde, die die Verwendung der vor allem für Kriegszwecke bestimmten außerordentlichen Einnahmen kontrolliert
III aus der Tätigkeit des brandenburg-preußischen Kriegskommissars (I) erwachsenes, 1684 als kollegiale Mittelbehörde gebildetes Amt (auch als Kriegskommissariat bezeichnet), das unabhängig und neben der Domänenverwaltung die für das Heer bestimmten Abgaben erhebt und verwaltet; 1723 gleichzeitig mit der Domänenkammern aufgehoben und als Kriegs- und Domänenkammer neu gebildet; in ähnlicher Form auch in anderen deutschen Staaten bekannt