Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskasse

I Behältnis (Kasse I) zur Aufbewahrung der einer Truppe gehörenden Geldmittel
II Kasse (II 1), die die für militärische Belange bestimmtem (Steuer)-Gelder verwaltet, auch Intendantur in einem Reichskreis sowie Rechnungsstelle eines Truppenteils; mitunter schwer zu trennen von Kriegskasse (III) 
III Vermögen (Kasse II 3), das von der Kriegskasse (II) verwaltet wird; teilweise schwer zu trennen von Kriegskasse (II)