Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskasse
Artikel davor:
krieghaftig
Kriegshauptmann
Kriegsherr
Kriegshilfe
kriegig
kriegisch
Kriegsjurisdiktion
Kriegskammer
Kriegskanzlei
Kriegskapitän
Kriegskasse
, f.II Kasse (II 1), die die für militärische Belange bestimmtem (Steuer)-Gelder verwaltet, auch Intendantur in einem Reichskreis sowie Rechnungsstelle eines Truppenteils; mitunter schwer zu trennen von Kriegskasse (III)
III Vermögen (Kasse II 3), das von der Kriegskasse (II) verwaltet wird; teilweise schwer zu trennen von Kriegskasse (II)