Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskommission

Kriegskommission

, f.


I Kommission (I), Auftrag in militärischen Angelegenheiten
II Kommission (II), Ausschuß für militärische Fragen, Kriegsrat (I), Kriegskollegium (II) 
  • 1714 HessSamml. III 752
  • soll ... unsere kriegs-commission ... sorge tragen, damit durch unsere militz sowohl als unser commissariat, kriegs-zahlamt und was davon dependiret, ... militar-verordnungen gebuͤhrend nachgelebet ... werde
    1714 HessSamml. III 753
  • hoͤhere officiers ... sollen vor ... unser kriegscommission selbsten ... wiewohl mit zuziehung anderer dazu gehoͤriger officiers, damit ein kriegs-gericht ordentlich besetzet zu werden pfleget, ... examiniret ... werden
    1714 HessSamml. III 754
  • 1779 GoetheAmtlSchr. I 93
  • im hannoverischen werden die personal-klagen vor der kriegs-kanzelley tractirt und unter dem nahmen der kriegs-commission expedirt
    1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 562
  • kriegscommission, welche jede 3 jahre wieder bestättet oder abgeändert wird und in 2 landshauptmännern, 2 commissariis, 5 majors ... bestehen solle, versammelt unter obrigkeitlichem präsidio ... jedes jahr zweymal, bestellt die abgängigen hauptleute und andere höhere officiers, übernimmt die militair-rechnungen, bestimmt die auszüge und die anzahl der dem lande nothwendigen hatschiers und trift alle verordnungen und vorkehrungen, die zur aufnahme und verbeßerung des militairs erforderlich seyn werden
    1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 411
  • 1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 412
  • 1803 SammlBadStBl. III 623f.
  • 1813 Botzenhart,Frhr.v.Stein IV 486
  • 1818 SammlBadStBl. I 782
III Kompaniegericht?
  • alle sistirtte deserteurs ..., wenn kein schweres, ein kriegsrecht erforderndes verbrechen eintritt, ohne weiterer verzoͤgerung mittels kriegs-commission abgeurtheilet werden sollen
    1793 KurpfSamml. V 639
unter Ausschluss der Schreibform(en):