Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsregiment

I Herrschafts- und Befehlsgewalt im Krieg (IV) 
II militärische Disziplin, Kriegzucht 
III seit dem 16. Jh. Gesamtheit der Angehörigen einer Waffengattung, dann auch die in kleinere Einheiten unterteilte Heeresabteilung